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Zum Unterrichtsbetrieb:
Durch die Kreisverwaltungsbehörde wurde festgelegt, dass
bis einschließlich Dienstag, 9. März 2021 Distanzunterricht stattfinden muss.
Bezüglich einer eventuell notwendigen Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder
beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt des Kultusministeriums zur Notbetreuung
und das Anmeldeformular.
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Viele hilfreiche Adressen und Telefonnummern für den Fall einer NOTLAGE
sehen Sie im Menüpunkt “Hilfsangebote bei NOTLAGEN”. (Bitte in der Menüleiste links anklicken.)
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